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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Gesetzesgrundlagen. Unter diesem Begriff wird jedoch häufig die anwaltliche Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsüberarbeitung verstanden. Bei diesen Tätigkeiten ist nicht nur eine Kenntnis der Rechtsgebiete notwendig, die Gegenstand des Vertrages sind. Vielmehr erfordert die Vertragsgestaltung auch viel Erfahrung und Geschick im Umgang mit Verträgen und Kenntnis z.B. des AGB-Rechts. Andernfalls kann es passieren, dass Verträge unstrukturiert, widersprüchlich oder missverständlich sind. Sogar die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder gar des ganzen Vertrages kann die Folge sein.

Selbst wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständige Einigkeit zwischen den Vertragspartnern besteht und allen klar ist, was gemeint ist, kann sich dies im Fall eines Konfliktes oder nach einem Wechsel der Sachbearbeiter später deutlich ändern.

Verträge sind letztlich immer für den Fall da, dass Uneinigkeit entsteht. Selbstverständlich lassen sich nicht alle Konflikte und Probleme vorhersehen, ein wesentliches Ziel der Vertragsgestaltung muss es aber sein, mögliche Konfliktquellen im Vorhinein zu erkennen und hierfür klare und unmissverstädliche Regelungen zu finden.