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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst viel mehr als nur die Gestaltung von Testamenten. Bei der Testamentsgestaltung bietet es sich zumeist auch nicht an, anwaltliche Unterstützung zu suchen. Vielmehr kann ich Ihnen insoweit meine Unterstützung als Notar anbieten, die häufig die sicherere und letztendlich auch günstigere Lösung bieten kann.

Anwaltiche Unterstützung ist jedoch häufig dann erfoderlich, wenn es zu Konflikten zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern kommt. Ebenso kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen, um bereits im Vorfeld derartige Konflikte zu vermeiden. Zumeist stehen die Erben in einem engen Verhältnis zueinander und nicht selten beruhen die entstehenden Konflikte auf dieser persönlichen Beziehung. Die Aufgabe des Rechtsanwalts kann daher auch darin bestehen, für die Mandantschaft eine Lösung zu suchen, die auch die emotionale Belastung gering hält.

Die anwaltliche Tätigkeit kann dabei z.B. folgendes umfassen:

  • Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteils- Pflichtteilsergänzungs- oder Pflichtteilsrestansprüchen;
  • Unterstützung bei der Auslegung von Testamenten und der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers;
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen oder die Unterstützung dabei;
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren;
  • Geltendmachung oder Abwehr von Herausgabeansprüchen an Nachlassgegenständen;
  • Auseinandersetzungen zwischen gemeinschaftlichen Erben;
  • Unterstützung bei der Vermächtniserfüllung;
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen Erben oder Erbschaftsbesitzer;
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung;
  • Vertretung bei Konflikten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben;
  • uvm.