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Handelsrecht

Das Handelsrecht umfasst als Oberbegriff nicht nur alle rechtlichen Themen im kaufmännischen Handelsverkehr, sondern auch den Kaufmann bzw. die Kaufmannseigenschaft selbst. Die anwaltliche Beratung und Vertretung kann daher unter anderem z.B. folgende Themenbereiche umfassen:

  • Unternehmensgründung;
  • Streit im kaufmännischen Rechtsverkehr (z.B. über Warenlieferungen oder sonstige Verträge);
  • Aushandeln, Erstellen, Prüfen und Überarbeiten von Handelsverträgen;
  • Handelsvertreterrecht (z.B. Konflikte zwischen Handelsvertreter und Unternehmer);
  • Erteilung und Erlöschen von Prokura oder Handlungsvollmacht;
  • Haftung und Sorgfaltspflichten des Kaufmanns;
  • Unternehmensnachfolge eines einzelkaufmännschen Unternehmens;
  • Firmenrecht (z.B. auch die Haftung bei Firmenfortführung);
  • uvm.