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Grundstücksrecht

Nicht nur als Notar bin ich regelmäßig mit dem Recht an Grundstücken befasst. Auch im anwaltlichen Bereich ergibt sich häufig die Notwendigkeit einer Beratung oder einer anwaltlichen Vertretung.

So kann es z.B. im Rahmen einer Kaufvertragsabwicklung zu Konflikten und einem Rücktritt von einem Kaufvertrag kommen (z.B. wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wurde, oder offenbarungspflichtige Mängel verschwiegen wurden).

Auch gibt es immer wieder Konflikte zwischen gemeinschaftlichen Eigentümern, die häufig die Auflösung der Gemeinschaft zur Folge haben. In solchen Fällen ist es zumeist für alle Beteiligten von Vorteil, eine gemeinsame Lösung anzustreben und eine kostenintensive Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung zu vermeiden, auch wenn diese selbstverständlich auch ein wichtiges Mittel für das Ziel der Auseinandersetzung darstellen.

Ich bitte um Ihr Verständis, dass ich aufgrund der Neutralität des Notarberufes selbstverständlich nicht in derselben Angelegenheit tätig werden kann und darf, in die ich schon als Notar involviert war.